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15.04.2022

Bikeleasing Ausfallversicherung: Null Risiko für Arbeitgeber, voller Schutz für alle

Bikeleasing: Ausfallversicherung für Arbeitgeber

Immer mehr Arbeitgeber entdecken das Dienstrad als modernes Mobilitätskonzept und attraktiven Benefit für ihre Mitarbeiter. Fittere, zufriedenere Arbeitnehmer, die seltener krank sind, sowie steuerliche Vorteile und positive Effekte für Umwelt und Natur machen Bikeleasing zum Erfolgsmodell.

Damit Arbeitgeber im Fall des Falles nicht auf einem der Fahrräder oder E-Bikes und den dafür fälligen Raten sitzenbleiben, bietet Bikeleasing Arbeitgeren eine umfassende Absicherung: die Ausfallversicherung. Sollte ein Mitarbeiter ausfallen, werden alle anfallenden Kosten von der Versicherung übernommen – oder das Rad wird einfach ohne Umstände zurückgenommen.

Die Ausfallversicherung ist bei Neukunden bereits in der monatlichen Leasingrate enthalten, es fallen keine zusätzlichen Kosten an. Der Versicherungsschutz für Arbeitgeber und Arbeitnehmer beginnt, sobald Ihr Mitarbeiter das neue Zweirad erhält Bestandskunden können dem Dienstleistungsvertrag entnehmen, ob die Arbeitgeberversicherungen abgeschlossen wurden.

Vorteile für Arbeitgeber durch die Ausfallversicherung:

Übernahme der Leasingraten

Die Versicherung kommt für die kompletten monatlichen Raten auf, wenn ein Mitarbeiter wegen Krankheit oder Unfall langfristig ausfallen sollte.

Vorzeitige Rücknahme von geleasten Rädern

Bikleasing nimmt jedes Bike zurück, wenn ein Arbeitnehmer

  • kündigt,
  • im Mutterschutz ist,
  • in Elternzeit geht,
  • erwerbsunfähig wird,
  • einen Aufhebungsvertrag erwirkt,
  • wegen einer Langzeiterkrankung ausfällt
  • oder gar verstirbt.

Die Details der Arbeitgeber-Ausfallversicherung können Sie auch im Versicherungshandbuch von Bikeleasing einsehen.

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