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19.10.2021

Brockhaus Technologies AG: Brockhaus Technologies strukturiert Finanzierung des angestrebten Erwerbs der Bikeleasing entgegen ursprünglicher Planung ohne Bezugsrechtskapitalerhöhung

Brockhaus Technologies AG / Schlagwort(e): Firmenübernahme/Finanzierung
Brockhaus Technologies AG: Brockhaus Technologies strukturiert Finanzierung des angestrebten Erwerbs der Bikeleasing entgegen ursprünglicher Planung ohne Bezugsrechtskapitalerhöhung

19.10.2021 / 13:25 CET/CEST
Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014, übermittelt durch DGAP – ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.


Brockhaus Technologies strukturiert Finanzierung des angestrebten Erwerbs der Bikeleasing entgegen ursprünglicher Planung ohne Bezugsrechtskapitalerhöhung

Frankfurt am Main, 19. Oktober 2021. Die Brockhaus Technologies AG (BKHT, ISIN: DE000A2GSU42, „Brockhaus Technologies“) erwartet, den Kaufpreis für den mittelbaren Erwerb einer Mehrheitsbeteiligung an der Bikeleasing-Service GmbH & Co. KG (zusammen mit den mit ihr verbundenen Unternehmen „Bikeleasing“) mittels vorhandener Barmittel, der Ausgabe neuer Aktien im Wege einer Kapitalerhöhung gegen Sacheinlage im Wert von € 13 Mio., der Beteiligung eines Co-Investors sowie der Aufnahme von Fremdkapital zu finanzieren. Eine Bezugsrechtskapitalerhöhung ist in der nunmehr vorgesehenen Finanzierungsstruktur nicht mehr notwendig und vorgesehen.

Die angepasste Finanzierungsstruktur basiert auf Finanzierungszusagen von Fremdkapitalgebern bezüglich der Gewährung von Akquisitionsdarlehen in Höhe von € 65 Mio., eines Co-Investors bezüglich einer Minderheitsbeteiligung in Höhe von € 20 Mio. sowie eines Darlehens auf Ebene der Brockhaus Technologies in Höhe von € 15 Mio. Die Finanzierungsbausteine stehen noch unter dem Vorbehalt ihrer finalen vertraglichen Dokumentation. Zusammen mit den verfügbaren Barmitteln der Brockhaus Technologies sowie der geplanten Ausgabe von Aktien im Wert von € 13 Mio. an die Verkäufer, kann aus Sicht des Vorstands die Finanzierung des Kaufpreises ohne Bezugsrechtskapitalerhöhung umgesetzt werden.

Vor diesem Hintergrund hat der Vorstand entschieden, keine Bezugsrechtskapitalerhöhung zur Finanzierung des Erwerbs von Bikeleasing durchzuführen.

Nach Finalisierung der Finanzierungs- und Beteiligungsverträge ist für den Vollzug des Erwerbs der Bikeleasing („Closing“) nur noch der Abschluss des laufenden Inhaberkontrollverfahrens der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) erforderlich. Brockhaus Technologies geht insofern unverändert davon aus, dass das Closing der Akquisition noch im Kalenderjahr 2021 erfolgen wird.

Für Investoren:

Brockhaus Technologies – Paul Göhring
Acquisitions & Investor Relations | Member of the Executive Committee
Phone: +49 69 20 43 40 978
Fax: +49 69 20 43 40 971
E-Mail: goehring@brockhaus-technologies.com


19.10.2021 CET/CEST Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
Medienarchiv unter http://www.dgap.de


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